|
Kleinunternehmer und Onlinehandel |
Bei kleineren Gewerbetreibenden kann die
Kleinunternehmerregelung auch Vorteile für die Durchführung des
Onlinehandels bieten.
Der Beitrag erläutert, welche Punkte dabei zu beachten sind.
Die Kleinunternehmerregelung kann auf Antrag oder bei der
steuerlichen Erstanmeldung beim Finanzamt in Anspruch genommen
werden und erleichtert den Unternehmern die umsatzsteuerliche
Behandlung ihrer Verkäufe. Die IT Recht Kanzlei München weist
auf folgendes hin: "Aber so beliebt diese Regelung ist, so
unsicher sind sich viele betroffene Händler auch über die
genauen Rechte und Pflichten sowie Grenzen und Vorschriften
dieser Regelung." |