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Der Gewinnbegriff in Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre
Als Gewinn wird gemeinhin das bezeichnet, was vom Umsatz nach Abzug aller mit diesem Umsatz
zusammenhängenden Kosten übrigbleibt. Dabei muss jedoch für ein und denselben Vorgang Gewinn nicht notwendig gleich Gewinn sein. Die Wahlrechte und Sonderregelungen des deutschen Steuerrechts sind berühmt-berüchtigt. Sie können u.U. bei geschickter Nutzung durchaus dazu führen, dass das steuerrechtliche Ergebnis eines Unternehmens nicht mehr viel mit dem tatsächlich wirtschaftlich erzielten Ergebnis zu tun hat.
Darüber hinaus unterscheidet sich der Gewinn im betriebswirtschaftlichen Sinne von dem in der volkswirtschaftlichen Betrachtungsweise. Ohne hier zu tief in die Kostentheorien beider Wissenschaften einzusteigen sollen im Folgenden die Unterschiedlichen Konzepte des Gewinns in BWL und VWL dargestellt werden.
Ansätze zur Gewinnmaximierung
Die verschiedenen Ansätze beider Wissenschaften zur Gewinnmaximierung ergeben sich aus dem unterschiedlichen Gegenstand der BWL und der VWL.[1]
Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre ist das wirtschaftliche Handeln im Betrieb und die Entwicklung wirtschaftlicher Verfahren zur Erreichung bestimmter betrieblicher Zielsetzungen, somit das Handeln einzelner Wirtschaftseinheiten. Die Volkswirtschaftslehre befasst sich mit dem Ineinandergreifen der durch wirtschaftliche Beziehungen miteinander verbundenen Einzelwirtschaften, also mit der Gesamtwirtschaft.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind die Daten der Volkswirtschaftslehre (z.B. Preisbildung der Produktionsfaktoren am Markt, Bedürfnisstrukturen und Nachfrageverhalten, technischer Fortschritt mit Einfluss auf die Nutzungsdauer von Anlagen) für jeden einzelnen Betrieb gegebene Größen, die dieser nicht beeinflussen kann sondern lediglich bei seinen Aktivitäten berücksichtigen muss. Umgekehrt sind betriebswirtschaftliche Größen wie Kostenverläufe, Produktionsorganisation, Arbeitszeitregelungen etc. für die Volkswirtschaft feste Daten, die in den volkswirtschaftlichen Modellen als (kurzfristig) nicht veränderbar behandelt werden.
Daraus ergeben sich unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten zur Gewinnmaximierung.
Betriebswirtschaftlich werden Gewinnsteigerungen vor Allem durch Maßnahmen zur Umsatzsteigerung und Kostensenkung erreicht. Dazu gehören u.a. Rationalisierungsmaßnahmen (z.B. Einsatz von Maschinen mit einem höheren Wirkungsgrad, Reorganisation der Arbeitsabläufe, Standardisierung von Teilen), Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und Marketingmaßnahmen zur Umsatzsteigerung.
Volkswirtschaftlich wird eine Gewinnmaximierung erreicht, indem bei unveränderten Produktionsverfahren die Produktions- und Absatzmenge so weit gesteigert wird, bis die Grenzkosten jeder zusätzlichen Einheit den Grenzerträgen dieser zusätzlichen Einheit entsprechen.[2] Im volkswirtschaftlichen Sinne ergibt sich ein Maximalgewinn somit nicht aus einer optimalen Gestaltung aller betrieblichen Prozesse, sondern aus dem Absatz der unter den betrieblichen Gegenebenheiten optimalen Produktionsmenge.
Inhalt des Kostenbegriffs
Grundsätzlich gilt in BWL und VWL
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Gewinn = Gesamtumsatz - Gesamtkosten |
Dabei ist allerdings das Kostenkonzept der VWL weiter gefasst als das der BWL. Beide Disziplinen berücksichtigen die tatsächlich im Unternehmen anfallenden Kosten.[3]
Betriebswirtschaftlich werden die Kosten vor allem nach ihrer Ursache gegliedert. Man unterscheidet daher z.B. nach Material-, Personal-, Abschreibungs-, sonstigen- und Zinsaufwendungen. Die VWL unterscheidet Kosten nach ihrer Abhängigkeit von der Produktionsmenge als variable und fixe Kosten.
Grundsätzlich umfasst der betriebswirtschaftliche Kostenbegriff alle mit der mit der Tätigkeit des Betriebes, also mit der Erzeugung und dem Vertrieb der Güter oder Leistungen im Zusammenhang stehenden Kosten. Reduziert man die Umsätze eines Betriebes um diese Kosten so verbleibt ein Gewinn (oder Verlust). Über die Verwendung dieses Gewinnes entscheiden die Eigentümer. Gewinne können an die Anteilseigner ausgeschüttet oder als Grundlage für weitere Investitionen im Unternehmen belassen werden. Durch die Ausschüttung des Gewinns im Ganzen oder teilweise erhalten die Eigentümer eine Verzinsung für die von ihnen in das Unternehmen investierten Mittel. Die betriebswirtschaftlichen Kosten enthalten keine Verzinsung der Kapitaleinlagen für die Eigentümer.
Der volkswirtschaftliche Kostenbegriff geht über die betriebswirtschaftliche Sichtweise hinaus. Hier beinhalten die Kosten durch das Konzept der Opportunitätskosten bereits eine angemessene Verzinsung für das von den Eigentümern investierte Kapital. Opportunitätskosten sind die Kosten für entgangene Alternativen. Die Volkswirtschaftslehre berücksichtigt, dass die Eigentümer ihre finanziellen Mittel statt in ein Unternehmen auch anders (z.B. in fest verzinsliche Anleihen oder andere Kapitalanlagen) investieren könnten. Als Ausgleich für die entgangene (sichere) Verzinsung bei einer alternativen Anlage gesteht die VWL den Eigentümern eine Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals in entsprechender Höhe zu und betrachtet diese somit als notwendige Kosten. Damit umfasst der volkswirtschaftliche Kostenbegriff alle die Kosten, die notwendig sind, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern – einschließlich einer Entschädigung für die Anteilseigner, damit diese ihre Mittel im Unternehmen belassen und nicht alternativ investieren.
Während also in der Betriebswirtschaftslehre Zahlungen an die Eigentümer aus dem Unternehmensgewinn gezahlt werden müssen, beinhaltet der volkswirtschaftliche Gewinn bereits eine angemessene Verzinsung des von den Eigentümern investierten Kapitals, die sich an der entgangenen Verzinsung alternativer Anlagemöglichkeiten orientiert.
© Dagmar Recklies, Juli 2001
[1] Zum Gegenstand der BWL und VWL siehe Wöhe, G. Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre
[2] Grenzkosten bzw. –erträge sind die mit jeder einzelnen weiteren Einheit zusätzlich anfallenden Kosten und Erträge.
[3] Aus
Vereinfachungsgründern werden hier keine neutralen, d.h. nicht mit der
Erbringung der betrieblichen Leistung
im Zusammenhang stehenden, Aufwendungen
berücksichtigt.