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Pressemitteilung - Pressemitteilung im Managementportal

 

 

Mercer - Studie "weltweite Kündigungsfristen"

In den meisten Ländern beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist wie in Deutschland einen Monat.

Die kürzesten Fristen für Kündigungen durch den Arbeitnehmer gibt es in den USA, Mexiko, Hong Kong, Irland, Singapur und Großbritannien.

Die längsten Kündigungsfristen haben Angestellte in der Schweiz, der Slowakei und in Tschechien.

Die kürzesten Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer gelten in den USA, Mexiko, Hong Kong, Irland, Singapur und Großbritannien. Arbeitnehmer in der Schweiz, der Slowakei und in Tschechien müssen dagegen die längsten Kündigungsfristen einhalten. Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens Mercer, in deren Rahmen die Mindestkündigungsfristen in 43 Ländern weltweit verglichen wurden.

 

 

 
Die Studie zeigt, dass die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen bei Kündigungen durch Arbeitnehmer weltweit sehr verschieden geregelt sind. Angestellte in den USA und in Mexiko beispielsweise sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, bestimmte Kündigungsfristen einzuhalten. Dennoch hat sich in den USA in der Praxis eingebürgert, den Arbeitgeber zwei oder mehrere Wochen vor Ende des Arbeitsverhältnisses über die Kündigung zu informieren. In Hong Kong, Irland, Singapur und Großbritannien schreibt der Gesetzgeber Angestellten mit einer Betriebszugehörigkeit von über einem Jahr eine einwöchige Kündigungsfrist vor.

 

 

Ganz anders gestalten sich die Kündigungsregelungen in der Schweiz, der Slowakei und in Tschechien: Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen betragen hier zwei Monate für Arbeitnehmer, die über ein Jahr im Unternehmen tätig sind. Im Allgemeinen zeigt die Studie, dass Kündigungsfristen oft mit der Beschäftigungsdauer zusammenhängen: Je länger ein Mitarbeiter im Unternehmen arbeitet, umso länger ist die Kündigungsfrist.

Dirk Ewert, Leiter Information Product Solutions bei Mercer Deutschland: „Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist beträgt in Deutschland einen Monat. Doch diese offizielle Frist wird in den wenigsten Fällen übernommen, da die meisten Unternehmen flexiblere und attraktivere Kündigungsvereinbarungen treffen. Individuelle Fristen bieten beiden Seiten mehr Planungssicherheit und entsprechen der gängigen Marktpraxis. Dass Kündigungsfristen markt- und unternehmensspezifisch gehandhabt werden, zeigt sich nicht zuletzt im europaweiten Vergleich, denn innerhalb der EU-Länder gibt es keine einheitliche, allgemeinverbindliche Regelung.“

Grundsätzlich gilt für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber dieselbe Frist wie für die Kündigung durch den Arbeitnehmer. In einigen Ländern ist der Arbeitgeber jedoch gesetzlich verpflichtet, für Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von über einem Jahr eine längere Kündigungsfrist einzuhalten. Dies ist in Österreich, Belgien, Bolivien, Dänemark, Finnland, Luxemburg und der Ukraine der Fall. In Großbritannien sind Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, eine Kündigungsfrist von einer Woche einzuhalten, während Arbeitgeber die Kündigungsfrist für jedes Beschäftigungsjahr um eine Woche bis zu maximal 12 Wochen erhöhen müssen.

 

Gesetzliche Mindestfristen zwischen Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(Die angegebenen Fristen gelten für Angestellte mit einjähriger Betriebszugehörigkeit)
Land Mindestkündigungsfrist in Wochen*  Mindestkündigungsfrist genau nach Gesetz 
Mexiko Keine 
USA  0** Keine **
Hong Kong 7 Tage 
Irland 1 Woche 
Singapur  1 1 Woche
Großbritannien 1

1 Woche

Zypern  2 2 Wochen
Finnland 2 14 Tage
Malta 2 2 Wochen
Russland  2 2 Wochen
Ukraine 2 2 Wochen
Bolivien 2 15 Tage
Spanien  2 15 Tage
Rumänien 3 15 Arbeitstage
Taiwan 4 20 Tage
Deutschland 4 4 Wochen
Türkei 4 4 Wochen
Österreich 4 1 Monat
Brasilien 4 30 Tage
Bulgarien 4 30 Tage
Chile 4 30 Tage
China 4 30 Tage
Kroatien 4 1 Monat
Dänemark 4 1 Monat
Frankreich 4 1 Monat
Lettland 4 1 Monat
Luxemburg 4 1 Monat
Niederlande 4 1 Monat
Norwegen 4 1 Monat
Philippinen 4 1 Monat
Portugal 4 30 Tage
Slowenien 4 30 Tage
Schweden 4 1 Monat
Vereinigte Arabische Emirates 4 30 Tage
Venezuela 4 1 Monat
Belgien 6 1,5 Monat
Vietnam 6.5 45 Tage
Tschechien 8 2 Monate
Slowakei 8+ Mindestens 2 Monate
Schweiz 8 2 Monate
Australien  siehe Anmerkung  Gewöhnlich wird im Arbeitsvertrag geregelt, wie sich der Status, die Beschäftigungsdauer, das Alter etc. auf die Kündigungsfristen auswirken und welche Kündigungsfristen im Allgemeinen gelten. 
Indien siehe Anmerkung   Der Angestellte kann den Arbeitsvertrag nach den darin festgelegten Bestimmungen und gemäss den gesetzlichen Vorschriften kündigen.
Italien siehe Anmerkung   Kündigungsfristen hängen vom Tarifabkommen oder von hiesigen Gepflogenheiten ab. 

Quelle: Mercer, Global HR Factbook
Nicht in allen im Rahmen der Studie untersuchten Ländern ist eine Mindestkündigungsfrist gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel werden die Kündigungsfristen durch den Arbeitnehmer individuell im Arbeitsvertrag festgelegt. Im Einzelfall können somit längere Kündigungsfristen gelten.

* Die Anzahl der Wochen ist in manchen Fällen nicht genau, da sich die Gesetze eher auf Tage als auf Wochen beziehen. In der rechten Spalte sind somit die genauen Tage vermerkt.

** In den USA gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen zu Kündigungsfristen, in der Praxis hat sich jedoch eine zweiwöchige oder längere Kündigungsfrist eingebürgert.

 

Zur Studie
Die Studienergebnisse wurden im Mercer “Global HR Factbook” veröffentlicht. Multinationale Unternehmen nutzen diese Publikation als Nachschlagewerk für HR-Themen und als Informationsquelle hinsichtlich weltweiter Markttrends und Gepflogenheiten. Das Global HR Factbook kann online über www.imercer.com/globalhrfactbook, per Fax unter + 41 - 22 329 49 04 oder per E-Mail an client.services.geneva@mercer.com bestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung Mercer Deutschland GmbH

 

 

 

 

 

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Stand: 26. Oktober 2009