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Pressemitteilung - Pressemitteilung im
Managementportal
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Mercer - Studie "weltweite Kündigungsfristen"
In den meisten Ländern beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist wie in
Deutschland einen Monat.
Die kürzesten Fristen für Kündigungen durch den Arbeitnehmer gibt es in den
USA, Mexiko, Hong Kong, Irland, Singapur und Großbritannien.
Die längsten Kündigungsfristen haben Angestellte in der Schweiz, der Slowakei
und in Tschechien.
Die kürzesten Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den
Arbeitnehmer gelten in den USA, Mexiko, Hong Kong, Irland, Singapur und
Großbritannien. Arbeitnehmer in der Schweiz, der Slowakei und in Tschechien
müssen dagegen die längsten Kündigungsfristen einhalten. Zu diesen Ergebnissen
kommt eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens Mercer, in deren Rahmen die
Mindestkündigungsfristen in 43 Ländern weltweit verglichen wurden.
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Die Studie zeigt, dass die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen bei
Kündigungen durch Arbeitnehmer weltweit sehr verschieden geregelt sind.
Angestellte in den USA und in Mexiko beispielsweise sind gesetzlich nicht dazu
verpflichtet, bestimmte Kündigungsfristen einzuhalten. Dennoch hat sich in den
USA in der Praxis eingebürgert, den Arbeitgeber zwei oder mehrere Wochen vor
Ende des Arbeitsverhältnisses über die Kündigung zu informieren. In Hong Kong,
Irland, Singapur und Großbritannien schreibt der Gesetzgeber Angestellten mit
einer Betriebszugehörigkeit von über einem Jahr eine einwöchige Kündigungsfrist
vor.
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Ganz anders gestalten sich die Kündigungsregelungen in der Schweiz, der
Slowakei und in Tschechien: Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen betragen
hier zwei Monate für Arbeitnehmer, die über ein Jahr im Unternehmen tätig sind.
Im Allgemeinen zeigt die Studie, dass Kündigungsfristen oft mit der
Beschäftigungsdauer zusammenhängen: Je länger ein Mitarbeiter im Unternehmen
arbeitet, umso länger ist die Kündigungsfrist.
Dirk Ewert, Leiter Information Product Solutions bei Mercer Deutschland: „Die
gesetzliche Mindestkündigungsfrist beträgt in Deutschland einen Monat. Doch
diese offizielle Frist wird in den wenigsten Fällen übernommen, da die meisten
Unternehmen flexiblere und attraktivere Kündigungsvereinbarungen treffen.
Individuelle Fristen bieten beiden Seiten mehr Planungssicherheit und
entsprechen der gängigen Marktpraxis. Dass Kündigungsfristen markt- und
unternehmensspezifisch gehandhabt werden, zeigt sich nicht zuletzt im
europaweiten Vergleich, denn innerhalb der EU-Länder gibt es keine einheitliche,
allgemeinverbindliche Regelung.“
Grundsätzlich gilt für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den
Arbeitgeber dieselbe Frist wie für die Kündigung durch den Arbeitnehmer. In
einigen Ländern ist der Arbeitgeber jedoch gesetzlich verpflichtet, für
Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von über einem Jahr eine längere
Kündigungsfrist einzuhalten. Dies ist in Österreich, Belgien, Bolivien,
Dänemark, Finnland, Luxemburg und der Ukraine der Fall. In Großbritannien sind
Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, eine Kündigungsfrist von einer Woche
einzuhalten, während Arbeitgeber die Kündigungsfrist für jedes
Beschäftigungsjahr um eine Woche bis zu maximal 12 Wochen erhöhen müssen.
Gesetzliche Mindestfristen zwischen
Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(Die angegebenen Fristen gelten für Angestellte mit einjähriger
Betriebszugehörigkeit) |
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Land |
Mindestkündigungsfrist in Wochen* |
Mindestkündigungsfrist genau nach Gesetz |
| Mexiko |
0 |
Keine |
| USA |
0** |
Keine ** |
| Hong Kong |
1 |
7 Tage |
| Irland |
1 |
1 Woche |
| Singapur |
1 |
1 Woche |
| Großbritannien |
1 |
1 Woche
|
| Zypern |
2 |
2 Wochen |
| Finnland |
2 |
14 Tage |
| Malta |
2 |
2 Wochen |
| Russland |
2 |
2 Wochen |
| Ukraine |
2 |
2 Wochen |
| Bolivien |
2 |
15 Tage |
| Spanien |
2 |
15 Tage |
| Rumänien |
3 |
15 Arbeitstage |
| Taiwan |
4 |
20 Tage |
| Deutschland |
4 |
4 Wochen |
| Türkei |
4 |
4 Wochen |
| Österreich |
4 |
1 Monat |
| Brasilien |
4 |
30 Tage |
| Bulgarien |
4 |
30 Tage |
| Chile |
4 |
30 Tage |
| China |
4 |
30 Tage |
| Kroatien |
4 |
1 Monat |
| Dänemark |
4 |
1 Monat |
| Frankreich |
4 |
1 Monat |
| Lettland |
4 |
1 Monat |
| Luxemburg |
4 |
1 Monat |
| Niederlande |
4 |
1 Monat |
| Norwegen |
4 |
1 Monat |
| Philippinen |
4 |
1 Monat |
| Portugal |
4 |
30 Tage |
| Slowenien |
4 |
30 Tage |
| Schweden |
4 |
1 Monat |
| Vereinigte Arabische Emirates |
4 |
30 Tage |
| Venezuela |
4 |
1 Monat |
| Belgien |
6 |
1,5 Monat |
| Vietnam |
6.5 |
45 Tage |
| Tschechien |
8 |
2 Monate |
| Slowakei |
8+ |
Mindestens 2 Monate |
| Schweiz |
8 |
2 Monate |
| Australien |
siehe Anmerkung |
Gewöhnlich wird im Arbeitsvertrag geregelt,
wie sich der Status, die Beschäftigungsdauer, das Alter etc. auf
die Kündigungsfristen auswirken und welche Kündigungsfristen im
Allgemeinen gelten. |
| Indien |
siehe Anmerkung |
Der Angestellte kann den Arbeitsvertrag nach
den darin festgelegten Bestimmungen und gemäss den gesetzlichen
Vorschriften kündigen. |
| Italien |
siehe Anmerkung |
Kündigungsfristen hängen vom Tarifabkommen
oder von hiesigen Gepflogenheiten ab. |
Quelle: Mercer,
Global HR Factbook
Nicht in allen im Rahmen der
Studie untersuchten Ländern ist eine Mindestkündigungsfrist
gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel werden die
Kündigungsfristen durch den Arbeitnehmer individuell im
Arbeitsvertrag festgelegt. Im Einzelfall können somit längere
Kündigungsfristen gelten.
* Die Anzahl der Wochen ist in manchen
Fällen nicht genau, da sich die Gesetze eher auf Tage als auf
Wochen beziehen. In der rechten Spalte sind somit die genauen
Tage vermerkt.
** In den USA gibt es keine gesetzlichen
Bestimmungen zu Kündigungsfristen, in der Praxis hat sich jedoch
eine zweiwöchige oder längere Kündigungsfrist eingebürgert.
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Zur Studie
Die Studienergebnisse wurden im Mercer “Global HR Factbook” veröffentlicht.
Multinationale Unternehmen nutzen diese Publikation als Nachschlagewerk für
HR-Themen und als Informationsquelle hinsichtlich weltweiter Markttrends und
Gepflogenheiten. Das Global HR Factbook kann online über
www.imercer.com/globalhrfactbook, per Fax unter + 41 - 22 329 49 04 oder per
E-Mail an client.services.geneva@mercer.com bestellt werden.
Quelle: Pressemitteilung Mercer Deutschland GmbH
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