Informationsversorgung festlegen
Hinsichtlich der Verantwortung für eine ausreichende Informationsversorgung des
Aufsichtsrats sehen zwei Drittel der Befragten das Überwachungsgremium selbst in
der Pflicht. Ein Drittel hält eine „Bringschuld“ des Vorstands für angemessen
und effizient. Die Mehrzahl der Befürworter einer „Holschuld“ des Aufsichtsrats
möchte diese in gesetzlichen Regelungen oder in Empfehlungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex abgesichert sehen. Eine Beschränkung der „Holschuld“
auf Ausnahmefälle wie Unternehmenskrisen oder die Neubesetzung des Vorstands
halten 42 Prozent für angemessen. Eine Ergänzung der Regelberichterstattung auf
konkreten Wunsch aus der Mitte des Aufsichtsrats sehen allerdings 91 Prozent der
Befragten als sinnvoll an. Zwei Drittel sprechen sich für eine verbindliche
Festlegung der Informationsversorgung des Aufsichtsrats in einer internen
Informations- oder Berichtsordnung aus.
Bei der Kommunikation zwischen den Aufsichtsratsausschüssen und dem Plenum
favorisieren mehr als zwei Drittel (71 Prozent) der Befragten zeitnahe,
zusammenfassende schriftliche Berichte über die Arbeit der Ausschüsse an alle
Aufsichtsratsmitglieder. Die aus-schließlich mündliche Berichterstattung in den
Sitzungen des Plenums darf als wenig verbreitete Praxis (27 Prozent) gelten.
Zwei Drittel der Experten sind der Ansicht, dass ein vorstandsunabhängiger
Bezug von Informationen durch den Prüfungs- bzw. Bilanzausschuss im Ausnahmefall
möglich sein sollte. Nur 15,5 Prozent sind dezidiert der Auffassung, dass alle
Informationen ausnahmslos über den Vorstand gehen und auch in dessen Anwesenheit
diskutiert werden sollten.
Bei der Sicherstellung der Vertraulichkeit der Informationen und der
Verschwiegenheit der Aufsichtsratsmitglieder benennen 60 Prozent der Experten
Probleme. Am häufigsten werden die Mitbestimmung, die Zusammensetzung des
Aufsichtsrats und die öffentlich-rechtliche Organisation von Unternehmen als
Ursachen genannt. Mehr als zwei Drittel sehen aber in der vollständigen
Information der Aufsichtsratsmitglieder einen dominanten Anspruch, der selbst
unter Inkaufnahme möglicher Vertraulichkeitsbrüche im Einzelfall sichergestellt
sein muss.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der dritten Panel-Befragung wird in der
Mai-Ausgabe von „Der Aufsichtsrat“ veröffentlicht, die am 15. Mai 2008
erscheint. Eine Kurzfassung der Studie kann auf Anfrage unter
ar.redaktion@fachverlag.de bezogen werden.
Quelle: Pressemitteilung der BDO Deutsche Warentreuhand AG