Informationsversorgung festlegen
Hinsichtlich der Verantwortung für eine ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats sehen zwei Drittel der Befragten das Überwachungsgremium selbst in der Pflicht. Ein Drittel hält eine „Bringschuld“ des Vorstands für angemessen und effizient. Die Mehrzahl der Befürworter einer „Holschuld“ des Aufsichtsrats möchte diese in gesetzlichen Regelungen oder in Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex abgesichert sehen. Eine Beschränkung der „Holschuld“ auf Ausnahmefälle wie Unternehmenskrisen oder die Neubesetzung des Vorstands halten 42 Prozent für angemessen. Eine Ergänzung der Regelberichterstattung auf konkreten Wunsch aus der Mitte des Aufsichtsrats sehen allerdings 91 Prozent der Befragten als sinnvoll an. Zwei Drittel sprechen sich für eine verbindliche Festlegung der Informationsversorgung des Aufsichtsrats in einer internen Informations- oder Berichtsordnung aus.
Bei der Kommunikation zwischen den Aufsichtsratsausschüssen und dem Plenum favorisieren mehr als zwei Drittel (71 Prozent) der Befragten zeitnahe, zusammenfassende schriftliche Berichte über die Arbeit der Ausschüsse an alle Aufsichtsratsmitglieder. Die aus-schließlich mündliche Berichterstattung in den Sitzungen des Plenums darf als wenig verbreitete Praxis (27 Prozent) gelten.
Zwei Drittel der Experten sind der Ansicht, dass ein vorstandsunabhängiger Bezug von Informationen durch den Prüfungs- bzw. Bilanzausschuss im Ausnahmefall möglich sein sollte. Nur 15,5 Prozent sind dezidiert der Auffassung, dass alle Informationen ausnahmslos über den Vorstand gehen und auch in dessen Anwesenheit diskutiert werden sollten.
Bei der Sicherstellung der Vertraulichkeit der Informationen und der Verschwiegenheit der Aufsichtsratsmitglieder benennen 60 Prozent der Experten Probleme. Am häufigsten werden die Mitbestimmung, die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und die öffentlich-rechtliche Organisation von Unternehmen als Ursachen genannt. Mehr als zwei Drittel sehen aber in der vollständigen Information der Aufsichtsratsmitglieder einen dominanten Anspruch, der selbst unter Inkaufnahme möglicher Vertraulichkeitsbrüche im Einzelfall sichergestellt sein muss.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der dritten Panel-Befragung wird in der Mai-Ausgabe von „Der Aufsichtsrat“ veröffentlicht, die am 15. Mai 2008 erscheint. Eine Kurzfassung der Studie kann auf Anfrage unter ar.redaktion@fachverlag.de bezogen werden.
Quelle: Pressemitteilung der BDO Deutsche Warentreuhand AG