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Steueränderungen 2008 - Neue Wertgrenzen für Wirtschaftsgüter beachten
Ob Büromöbel, Software oder Werkzeuge: Viele wichtige betriebliche
Anschaffungen kosten bis zu 410 Euro netto. Sie konnten bislang direkt und in
voller Höhe abgesetzt werden. Ab 2008 müssen diese Wirtschaftsgüter im Rahmen
der so genannten Poolbewertung über fünf Jahre linear abgeschrieben werden.
Dadurch verschlechtert sich die Selbstfinanzierungsmöglichkeit vieler Betriebe.
Mit 150 und 1.000 Euro führt der Fiskus zwei ganz neue Wertgrenzen ein, die
maßgeblich für die Abschreibungsmöglichkeit und Kontierungspflicht sind. Die
Neuregelungen betreffen Wirtschaftsgüter, die ab 2008 angeschafft, hergestellt
oder eingelegt werden. Die neuen Wertgrenzen sind nicht allein für das Finanz-
und Rechnungswesen von Bedeutung. Letztlich sind alle Mitarbeiter mit Kassen-
und Budgetverantwortung betroffen. "Die Investitions- und Belegpraxis vieler
Abteilungen erfordert eine Überprüfung", rät Uwe Jüttner, Präsident des
Bundesverbands der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC). "Bei
Anschaffungen über 150 Euro ist eine erhöhte Aufmerksamkeit gefragt."
Gewohnheiten lassen sich oft nur langsam ändern. Doch die neuen Wertgrenzen
haben in der Summe gravierende Auswirkungen. Firmen sind deshalb gut beraten,
jetzt ihre Mitarbeiter für diese Problematik nachhaltig zu sensibilisieren.
Gegebenenfalls sollten Freigabeprozesse und Verfügungsrahmen überdacht werden.
Eine Frage des Preises
Ab 2008 gelten für Anschaffungsgüter neue Wertgrenzen und Vorschriften für die
Kontierung. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) lassen sich nicht mehr wie
gewohnt bis zur Höhe von 410 Euro netto im Anschaffungsjahr voll absetzen.
Von 0 bis 150 Euro: Anschaffungen bis zu einem Nettowert von 150 Euro sind
sofort als Betriebsausgabe absetzbar. Es besteht prinzipiell keine
Aufzeichnungspflicht im Anlagenverzeichnis - es sei denn, es handelt sich um
eine Erstausstattung (z.B. Werkzeug, Geschirr) oder nachträgliche Erweiterungen
(z.B. Festplatte, Arbeitsspeicher).
Zwischen 150 und 1.000 Euro: Innerhalb dieser Preisgrenze unterliegen
Wirtschaftsgüter der Poolbewertung, insofern sie selbstständig nutzbar und
bewertbar sind und dem Betrieb längerfristig dienen. Sie bilden einen
jahresbezogenen Sammelposten, der über fünf Jahre mit jeweils 20 Prozent
abgeschrieben wird. Die tatsächliche Nutzungsdauer oder das Ausscheiden eines
Produktes bleiben unberücksichtigt.
Über 1.000 Euro: Anschaffungen in dieser Höhe gelten als langlebige
Wirtschaftsgüter. Sie werden verteilt über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Hierbei legt der Fiskus die amtlichen AfA-Tabellen zu Grunde. Allerdings darf
das ab 1. Januar 2008 angeschaffte Wirtschaftsgut nur noch linear abgeschrieben
werden.
Über den BVBC:
Der BVBC ist die zentrale Interessenvertretung von Bilanzbuchhaltern und
Controllern in Deutschland. Der Verband diskutiert auf politischer und
wirtschaftlicher Ebene neue Perspektiven des Finanz- und Rechnungswesen sowie
Controlling und gestaltet diese maßgeblich mit.
Bonn, 5. Dezember 2007
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