Abzug von
Reisekosten - Großer Senat änderte in 2009 seine Rechtsprechung.
Ausgangspunkt der neuen BFH-Entscheidung zum Thema
Reisekosten (hier: Aufteilung) war die uneinheitliche
Entwicklung der Rechtsprechung, die in zunehmendem Maß Ausnahmen
von dem allgemeinen Aufteilungs- und Abzugsverbot zulässt (u.a.
bei Telefongrundgebühren). Die Autoren weisen dabei auf die
Problemstellung in der Entwicklung hin "Demgemäss wurde auch
bisher schon der Abzug „gemischt“ veranlasster Reiseaufwendungen
vom BFH teilweise zugelassen. Streitig war aber seit jeher, ob
Aufwendungen für die Hin- und Rückfahrt bei gemischt beruflich
(betrieblich) und privat veranlassten Reisen zum Teil abgezogen
werden können".
Dies hat der Große Senat des BFH im
September 2009 bejaht.