Abzug von Reisekosten - Großer Senat änderte in 2009 seine Rechtsprechung.
Ausgangspunkt der neuen BFH-Entscheidung zum Thema Reisekosten (hier: Aufteilung) war die uneinheitliche Entwicklung der Rechtsprechung, die in zunehmendem Maß Ausnahmen von dem allgemeinen Aufteilungs- und Abzugsverbot zulässt (u.a. bei Telefongrundgebühren). Die Autoren weisen dabei auf die Problemstellung in der Entwicklung hin "Demgemäss wurde auch bisher schon der Abzug „gemischt“ veranlasster Reiseaufwendungen vom BFH teilweise zugelassen. Streitig war aber seit jeher, ob Aufwendungen für die Hin- und Rückfahrt bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen zum Teil abgezogen werden können".
Dies hat der Große Senat des BFH im September 2009 bejaht.