Neuer Ort
der sonstigen Leistung ab 2010 - was Berater und Unternehmer
jetzt beachten müssen.
Der Prüfung des Orts der sog.
"sonstigen Leistung" ist wichtig, da sich hier Änderungen auch
im Aufbau der Rechnung ergeben. Ab dem 1.1.2010 gelten neue
Regelungen für die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen.
Neben der richtigen Bewertung der im Inland oder im Ausland
ausgeführten "sonstigen Leistungen" hat sich jeder Unternehmer
auch mit der praktischen Umsetzung beschäftigen; dies gilt dabei
für selber ausgeführte und auch für erhaltene sonstige
Leistungen.
Neben der Frage, welche Umsätze wie in der
Buchhaltung zu erfassen sind, müssen Mitarbeiter der
Finanzbuchhaltung auch auf die sorgfältige Prüfung von Eingangs-
und Ausgangsrechnungen vorbereitet werden, damit sichergestellt
ist, dass diese alle die erforderlichen Daten enthalten und die
übermittelten USt-ID geprüft werden.