|
Abschlussprüfer - die Beauftragung |
Die Beauftragung des Abschlussprüfers durch den Aufsichtsrat.
Whitepaper aus der Reihe "Arbeitshilfen für Aufsichtsräte".
In ihrer Einleitung umreißen die Autoren die Funktionen des
Abschlussprüfers für den Aufsichtsrat wie folgt: "Die Aufgabe
der Aufsichtsräte ist die Überwachung der Führung der Geschäfte
durch den Vorstand. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, hat der
Aufsichtsrat bestimmte Rechte gegenüber dem Vorstand. ... So hat
der Vorstand z.B. die Pflicht einer Berichterstattung gegenüber
dem Aufsichtsrat gem. § 90 AktG. Die Entgegennahme, Prüfung und
Diskussion der Vorstandsberichte gehören zum Kern der
Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates. ...Ein wichtiges
Instrument zur Wahrnehmung der Kontrollaufgabe durch den
Aufsichtsrat ist deshalb, nach wie vor, der von den gesetzlichen
Vertretern (Vorstand bzw. Geschäftsführung) aufzustellende (§
264 HGB) und im Regelfall vom Abschlussprüfer zu prüfende (§ 316
Abs. 1 HGB) Jahresabschluss der Gesellschaft." |