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Knowledgebase - Recht -  Internes und externes Rechnungswesen

 

Abschlussprüfer - die Beauftragung Die Beauftragung des Abschlussprüfers durch den Aufsichtsrat. Whitepaper aus der Reihe "Arbeitshilfen für Aufsichtsräte".

In ihrer Einleitung umreißen die Autoren die Funktionen des Abschlussprüfers für den Aufsichtsrat wie folgt: "Die Aufgabe der Aufsichtsräte ist die Überwachung der Führung der Geschäfte durch den Vorstand. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, hat der Aufsichtsrat bestimmte Rechte gegenüber dem Vorstand. ... So hat der Vorstand z.B. die Pflicht einer Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat gem. § 90 AktG. Die Entgegennahme, Prüfung und Diskussion der Vorstandsberichte gehören zum Kern der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates. ...Ein wichtiges Instrument zur Wahrnehmung der Kontrollaufgabe durch den Aufsichtsrat ist deshalb, nach wie vor, der von den gesetzlichen Vertretern (Vorstand bzw. Geschäftsführung) aufzustellende (§ 264 HGB) und im Regelfall vom Abschlussprüfer zu prüfende (§ 316 Abs. 1 HGB) Jahresabschluss der Gesellschaft."

 

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Stand: 17. Oktober 2010

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Stand: 13. Dezember 2014