In dem Beitrag
finden Sie hier zahlreiche Beispiele mit
Entscheidungsmöglichkeiten zum Thema handelsrechtliche Erfassung
von GWG. Der § 6 Abs. 2a EStG n. F. regelt als Alternative zum
sofortigen Betriebsausgabenabzug bei einem Grenzwert von 410 EUR
ausschließlich die steuerliche Behandlung von Wirtschaftsgütern,
deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 150 EUR,
nicht aber mehr als 1.000 EUR ausmachen. Wie solche
Wirtschaftsgüter in der Bilanz zu behandeln sind, deren
Nettoanschaffungskosten nur bis 150 EUR betragen, lässt die
Regelung leider unbeantwortet.