Rückstellungen
nach dem BilMoG. Herausforderungen und Möglichkeiten für
die Unternehmenspraxis.
In der hier verlinkten
"Sonderveröffentlichung" sind die Änderungen im Rahmen
der Bilanzierung von Rückstellungen zusammengefasst: So
erfahren Sie im Beitrag ab S. 2 mehr über das künftige
Verbot von Aufwandsrückstellungen und die daraus
verbundenen Konsequenzen. Ferner erfahren Sie ab S. 4, "welche
Auswirkungen das BilMoG auf Rückstellungen für
unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen haben wird".
Weiterhin sind langfristige Verpfichtungen
künftig zum Erfüllungsbetrag zu bewerten; mehr
Informationen dazu gibt es ab S. 5. In diesem
Zusammenhang wurde insbesondere die Methodik der
Bewertung von Pensionsverpfichtungen neu geregelt.