Die
Umstellung erfordert eine Überleitung der Schlussbilanz
nach alter Regelung auf die erste BilMoG-Bilanz.
(Hintergrund ist, dass der JA 2010 der erste
Jahresabschluss nach dem BilMoG ist.) So erfordern
geänderte Bewertungs- und Angabevorschriften eine
entsprechende Anpassung der Berechnungsschemata und eine
geordnete Dokumentation für die im Anhang zu machenden
Angaben.
Im verlinkten Beitrag werden folgende
Themenschwerpunkte behandelt: Verpflichtende Anwendung
und Übergangsrechnung; Gestaltungen im Rahmen der
Übergangsregelungen; Anpassungen im Rechnungswesen –
Anhang ; Anpassungen im Rechnungswesen - Bewertung;
Zukünftige Gestaltungspotenziale im Jahresabschluss nach
BilMoG.