Auswirkungen des BilMoG auf die steuerliche
Gewinnermittlung.
Durch das BilMoG werden die
Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz immer
größer. HAUFE.Finance weist darauf hin, dass weiterhin
gilt, dass das Betriebsvermögen nach den
handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung (GoB) anzusetzen ist (Grundsatz der
Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz).
In dem verlinkten Beitrag werden die Regelungen
aus dem BMF-Rundschreiben v. 12.3.2010, IV C 6-S
2133/09/10001, 2010/0188935 erörtert.