Zusammenfassung der Kernpunkte aus dem BMF-Schreiben vom
12.03.2010 zur Maßgeblichkeit handelsrechtlicher
Grundsätze.
Das BMF hat ein Schreiben zum
Grundsatz der Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die
steuerliche Gewinnermittlung veröffentlicht. Die Details
zur neuen Verwaltungsanweisung gibt es im verlinkten
Beitrag.
Nach diesem Schreiben stellt das BMF
hervor, "dass der Beschluss des Großen Senats des
Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 1969 zum
Maßgeblichkeitsgrundsatz sowohl für die Aktivierung und
Passivierung als auch für die Bewertung weiterhin gültig
ist, so dass sich die Rechtslage insoweit durch das
BilMoG nicht geändert hat".