Zusammenfassung der Kernpunkte aus dem BMF-Schreiben vom 12.03.2010 zur Maßgeblichkeit handelsrechtlicher Grundsätze.
Das BMF hat ein Schreiben zum Grundsatz der Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung veröffentlicht. Die Details zur neuen Verwaltungsanweisung gibt es im verlinkten Beitrag.
Nach diesem Schreiben stellt das BMF hervor, "dass der Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 1969 zum Maßgeblichkeitsgrundsatz sowohl für die Aktivierung und Passivierung als auch für die Bewertung weiterhin gültig ist, so dass sich die Rechtslage insoweit durch das BilMoG nicht geändert hat".