Die
Rückstellungsbewertung wird durch das BilMoG deutlich verändert.
Bei der Bildung und Bewertung von Rückstellungen sind in der
Zukunft – unter Einschränkung des Stichtagsprinzips – künftige
Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen, wenn diese auf
objektiven Kriterien beruhen.
Mit diesen Neuerungen
aufgrund des BilMoG wird nun Ziel einer
zukunftsgerichteten Rückstellungsbewertung verfolgt.