Die Rückstellungsbewertung wird durch das BilMoG deutlich verändert. Bei der Bildung und Bewertung von Rückstellungen sind in der Zukunft – unter Einschränkung des Stichtagsprinzips – künftige Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen, wenn diese auf objektiven Kriterien beruhen.
Mit diesen Neuerungen aufgrund des BilMoG wird nun Ziel einer zukunftsgerichteten Rückstellungsbewertung verfolgt.