Durch die Bilanzrechtsreform wurde der Grundsatz derumgekehrten Maßgeblichkeit abgeschafft. Somit sind bilanzpolitische Maßnahmen im Handels- und Steuerrecht weitgehend unabhängig voneinander durchführbar.
Das hier verlinkte Beratungs- und Informationsspezial "Steuerbilanzpolitik nach BilMoG" befasst sich in erster Linie mit den neuen steuerbilanzpolitischen Maßnahmen nach der Bilanzrechtsreform. Dabei berücksichtigt es auch die bisher schon bestehenden und weiter fortgeltenden Optionen der Einflussnahme auf den steuerpflichtigen Gewinn.