Durch die Bilanzrechtsreform wurde der Grundsatz derumgekehrten Maßgeblichkeit abgeschafft. Somit
sind bilanzpolitische Maßnahmen im Handels- und
Steuerrecht weitgehend unabhängig voneinander
durchführbar.
Das hier verlinkte
Beratungs- und Informationsspezial "Steuerbilanzpolitik
nach BilMoG" befasst sich in erster Linie mit
den neuen steuerbilanzpolitischen Maßnahmen nach der
Bilanzrechtsreform. Dabei berücksichtigt es auch die
bisher schon bestehenden und weiter fortgeltenden
Optionen der Einflussnahme auf den steuerpflichtigen
Gewinn.