immaterielle Vermögensgegenstände haben im
Wirtschaftsleben eine hohe Bedeutung. Dies gilt auch für
selbst erstrelle Vermögensgegenstände. Diesem Umstand
trägt nun das BilMoG Rechnung: Innovative Unternehmen
können ihre Entwicklungsaktivitäten bilanziell
deutlicher abbilden und damit ihre Außendarstellung
verbessern.Durch das BilMoG wird für selbst erstellte
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ein
Aktivierungswahlrecht möglich.
Am Fallbeispiel "Entwicklung
einer Website" wird im verlinkten Beitrag erläutert,
welche immateriellen Vermögensgegenstände in der
Unternehmensbilanz aktiviert werden kann. Zudem gibt es
ein Schaubild, wie Forschung und Entwicklung richtig
voneinander abgrenzt werden.