immaterielle Vermögensgegenstände haben im Wirtschaftsleben eine hohe Bedeutung. Dies gilt auch für selbst erstrelle Vermögensgegenstände. Diesem Umstand trägt nun das BilMoG Rechnung: Innovative Unternehmen können ihre Entwicklungsaktivitäten bilanziell deutlicher abbilden und damit ihre Außendarstellung verbessern.Durch das BilMoG wird für selbst erstellte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ein Aktivierungswahlrecht möglich.
Am Fallbeispiel "Entwicklung einer Website" wird im verlinkten Beitrag erläutert, welche immateriellen Vermögensgegenstände in der Unternehmensbilanz aktiviert werden kann. Zudem gibt es ein Schaubild, wie Forschung und Entwicklung richtig voneinander abgrenzt werden.