Änderungen bei Anzahlungen: BilMoG führt zur Nettomethode.
Erhält ein bilanzierender Unternehmer zukünftig eine Anzahlung von einem Kunden, führt dieser Vorgang noch nicht zur Gewinnverwirklichung. Der erhaltene Betrag ist zunächst in der Buchführung und Bilanz als Verbindlichkeit auszuweisen. Erhöhte Vorsicht ist zusätzlich erforderlich, wenn die Anzahlung zum Entstehen einer Umsatzsteuerschuld führt. Details dazu werden in dem Fachbeitrag näher erläutert.