Änderungen bei Anzahlungen: BilMoG führt zur
Nettomethode.
Erhält ein bilanzierender
Unternehmer zukünftig eine Anzahlung von einem Kunden,
führt dieser Vorgang noch nicht zur
Gewinnverwirklichung. Der erhaltene Betrag ist zunächst
in der Buchführung und Bilanz als Verbindlichkeit
auszuweisen. Erhöhte Vorsicht ist zusätzlich
erforderlich, wenn die Anzahlung zum Entstehen einer
Umsatzsteuerschuld führt. Details dazu werden in dem
Fachbeitrag näher erläutert.