Bilanzielle Rückstellungen werden realitätsnah
abgezinst.
Rückstellungen sind nach § 253 Absatz
2 des Handelsgesetzbuchs in der durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) novellierten
Fassung abzuzinsen. Abzinsungszinssätze werden von der
Deutschen Bundesbank ermittelt und auf der Webseite der
Bundesbank veröffentlicht. Es ist zu erwarten, dass die
Deutsche Bundesbank im Dezember erstmals die auf zwei
Nachkommastellen berechneten Zinssätze veröffentlicht,
die dann verbindlich sind.