Aufsichtsrechtliche Anforderungen an das Zinsrisikomanagement in der Schweiz. "Das vorliegende Rundschreiben beschreibt Mindeststandards zur Messung, Bewirtschaftung und Überwa-chung von Zinsrisiken und konkretisiert damit die entsprechenden Bestimmungen in der Bankenverordnung (Art. 9 i.V.m. Art. 21 l BankV bzw. Art. 84 ERV). Der Geltungsbereich des Rundschreibens umfasst zwingend alle Positionen, die nicht die Bedingungen nach Art. 14 Bst. e BankV bzw. Art. 5 ERV (Handelsbuch) erfüllen. Eine gemeinsame Betrachtung aller Zinsrisiken von Positionen innerhalb und ausserhalb des Handelsbuchs ist jedoch zumindest periodisch vorzunehmen (vgl. Abschnitt V.1)."
Inhalte u.a. sind die Definition des Risikos, die organisatorische Einbindung sowie Risikomess- und Überwachungssyteme
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