Aufsichtsrechtliche Anforderungen an das Zinsrisikomanagement in
der Schweiz. "Das vorliegende Rundschreiben beschreibt
Mindeststandards zur Messung, Bewirtschaftung und Überwa-chung
von Zinsrisiken und konkretisiert damit die entsprechenden
Bestimmungen in der Bankenverordnung (Art. 9 i.V.m. Art. 21 l
BankV bzw. Art. 84 ERV). Der Geltungsbereich des Rundschreibens
umfasst zwingend alle Positionen, die nicht die Bedingungen nach
Art. 14 Bst. e BankV bzw. Art. 5 ERV (Handelsbuch) erfüllen.
Eine gemeinsame Betrachtung aller Zinsrisiken von Positionen
innerhalb und ausserhalb des Handelsbuchs ist jedoch zumindest
periodisch vorzunehmen (vgl. Abschnitt V.1)."
Inhalte u.a. sind die Definition des Risikos, die
organisatorische Einbindung sowie Risikomess- und
Überwachungssyteme
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